Ziele und Inhalt

Jedes LEADER-Projekt muss einer der folgenden Maßnahmen zuordenbar sein.
Tagrets und Pfeil, Zielscheibe und Ziel

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Ziele und Inhalt

Die Maßnahme dient der Umsetzung der Ziele des Programms LE 23-27 sowie den Schwerpunktsetzungen der jeweiligen LEADER-Regionen, wie in den Lokalen Entwicklungsstrategien (LES) beschrieben.

Förderungsgegenstände

Entwicklung neuartiger Verfahren bzw. neuartiger Wege der nachhaltigen Nutzung natürlicher Potenziale und Ressourcen auf Basis endogener betrieblicher und überbetrieblicher Produkt-, Dienstleistungs- und Angebotsinnovation.


Überbetriebliche und betriebliche Inanspruchnahme von Experten-Know-how zur Steigerung der Produktqualität, Verbesserung der Vermarktung oder zur Anwendung innovativer Verfahren und Technologien. 


Einsatz von betrieblichen und überbetrieblichen Kommunikations- und Informationstechnologien und -strategien in traditionellen und neuen Arbeitsfeldern zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung und um Marktzugangschancen für lokale Erzeugnisse, Angebote und Dienstleistungen zu erhöhen. 


Maßnahmen zur besseren Nutzung des Tourismuspotenzials sowie der besseren Auslastung und Vernetzung der vorhandenen touristischen und kulturellen Kapazitäten unter Beachtung der natürlichen und kulturellen Ressourcen. 


Aufbau, Professionalisierung und Verbesserung der Verbindung zwischen lokaler Erzeugung, Vermarktung und Konsumenten und Erschließen neuer Distributionswege.


Maßnahmen (Planung, Betreuung, Aufbau und Umsetzung) für regionale Initiativen.


Entwicklung und Einführung regionaler Anreizmechanismen und Steuerungsstrukturen wie z. B. regionale Innovationswettbewerbe. 


Entwicklung neuer Produkte und Verfahren in Zusammenhang mit der Landschaftspflege.


Aktivitäten zur Stärkung und Verbesserung der betrieblichen, kommunalten und regionalen Risikowahrnehmung und Risikoakzeptanz für Naturgefahren und -Auswirkungen. 


Verstärkung der Kooperation und Akzeptanz der lokalen Akteure bei der Umsetzung von biodiversitäts- oder klimerelevanter Vorhaben und Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und praxisbezogenen Forschung in Bezug auf Biodiversität und Klima.


Initiativen zur Vermarktungs- und Wissenvermittlungskompetenz um die Nachfrage nach Produkten mit Biodiversitätsbezug zu erhöhen. 


Erarbeitung und Umsetzung nachaltiger, nicht fossil basierter Kreislaufsysteme mit höherem Autarkiegrad Sonderrichtlinie BMLRT zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 -2020 - "LE-Projektförderungen" 160 von 168.


Innovative Nutzung der natürlichen vorhandenen Potenziale zur Erzeugung erneuerbarer Energien sowie Maßnahmen zur Reduktion des Verbrauchs natürlich vorhandener Ressourcen. 


Schaffung von auch überregional wirksamen Bildungs-, Netzwerk- und Informationsmöglichkeiten vor Ort, die sich an den gebietstypischen Potenzialen und Ressourcen orientieren.


Entwicklung, Auf- und Ausbau neuer Formen des regionalen Leistungsangebots und der Daseinsfürsorge sowie Verbesserungen der Infrakstruktur, insbesondere in den Bereichen Freizeit, Kultur, Bildung, Soziales inklusive Landwirtschaft, Integration, Mobilität, Gesundheit und Nahversorgung. 


Vorhaben zum Ausbau regionsspezifischen Wissens und Wissenstransfermaßnahmen und Forcierung lebenslangen Lernens insbesondere unter Berücksichtigung von Faktoren der sozialen oder ökonomischen Benachteiligung. 


Betriebliche und überbetriebliche Maßnahmen, besonders für Frauen, zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 


Infrastrukturen und Dienstleistungen und Aktivitäten für/von Kinder(n) und Jugendliche(n), die eine verstärkte Bindung zur Region zum Ziel haben und zum Aufbau und zur Kommunikation der regionalen Identität beitragen können. 


Maßnahmen zur gezielten Beteiligung der regionalen Bevölkerung und der regionalen Akteure bei der Planung von regionalen Projekten. 


Wer wird gefördert?

  • Lokale Aktionsgruppen (=LEADER-Region; im Folgenden: LAG)
  • Gemeinden
  • Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
  • Sonstige Förderungswerber
  • Natürliche Personen
  • Im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften
  • Juristische Personen sowie deren Zusammenschlüsse
  • Personengemeinschaften

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Fördermaßnahme dient der Umsetzung der Ziele des GAP-Strategieplans 2023-2027 sowie den Schwerpunktsetzungen der jeweiligen LEADER-Regionen, wie in den lokalen Entwicklungsstrategien der lokalen Aktionsgruppen beschrieben.

Grundvoraussetzungen, dass ein Projekt aus LEADER gefördert wird:

  • Das Projekt muss einen positiven Beitrag zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der LEADER-Region leisten.
  • Es muss eine positive Beschlussfassung des Projetauswahlgremiums (PAG) der lokalen Aktionsgemeinschaft vorliegen.
  • Das Vorhaben muss innerhalb eines LEADER-Gebiets verwirklicht werden oder der LEADER Region zu Gute kommen.
  • Mit dem Projekt darf frühestens nach der positiven Beurteilung durch das Projektauswahlgremium der LAG begonnen werden.
  • Die Umsetzung des Projekts erfolgt im ländlichen Gebiet. Im Rahmen einer Privilegierten funktionalen Partnerschaft (PFP) einer LAG mit Städten mit bis zu 110.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können Projekte auch in diesen Städten umgesetzt werden.