Abwicklung und Formulare

Wie bei der Einreichung eines LEADER-Projektes vorzugehen ist, erfahren Sie hier.
Mann füllt Förderformular aus

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Wenn Sie eine Projektidee haben und diese im Rahmen von LEADER 2014-2020 gefördert werden kann, dann gehen Sie bitte wie folgt vor:

Glühbirne

Quelle: Land OÖ

  • Wer ist Förderwerber?
  • Welche Maßnahmen sollen umgesetzt werden?
  • Welche Ziele werden verfolgt?
  • Wie hoch sind die Kosten?
  • Achtung: Eine Kostenanerkennung für das jeweilige Projekt ist ab dem Datum des positiven Beschlusses des PAG der LAG möglich. Ein Beginn der Projektumsetzung vor dem Genehmigungsschreiben des Landes Oberösterreich erfolgt auf eigenes Risiko. 

LEADER Button Kontaktaufnahme

Quelle: Land OÖ

  • Wichtig ist, dass bevor ein Förderantrag eingereicht wird, ein Erstgespräch und eine Beratung mit der jeweiligen LAG vereinbart wird!
  • Förderanträge können im Rahmen von Aufrufen elektronisch über die Website www.eama.at bei der AMA eingereicht werden.
  • Dazu ist eine digitale Signatur bzw. ID-Austria notwendig! Auch bei der konkreten Antragstellung ist Ihnen das LEADER-Büro behilflich!
  • Festlegungen für die Aufrufe zur Einreichung von Förderanträgen sind auf der jeweiligen Homepage der LAG veröffentlicht. Die LAG veröffentlicht auch die Termine und nähere Festlegungen für die Aufrufe zur Einreichung von Förderanträgen auf ihrer Homepage.

LEADER Button Projektauswahl Gremium

Quelle: Land OÖ

  • Für die Projektauswahl müssen die Förderanträge soweit vollständig vorliegen, dass sie einer Bewertung auf Basis der in der LES festgelegten Auswahlkriterien unterzogen werden können.

LEADER Button Einreichung

Quelle: Land OÖ

  • Die LAG leitet die vollständigen Förderanträge für jene Projekte, für die eine Beschlussfassung des Projektauswahlgremiums vorliegt, an die Bewilligende Stelle weiter.

LEADER Button Checkliste

Quelle: Land OÖ

  • Prüfung der Vollständigkeit des Förderantrages und der übermittelten Beilagen. Gegebenenfalls werden noch Unterlagen nachgefordert. 
  • Prüfung der Konformität mit dem GAP-Strategieplan der lokalen Entwicklungsstrategie sowie anderen relevanten Rechtsvorschriften. 
  • Erstellung und Übermittlung eines Genehmigungsschreiben über die digitale Förderplattform.

LEADER Button Werkzeug

Quelle: Land OÖ

  • Umsetzung der beantragten und bewilligten Maßnahmen durch den Förderwerber
  • Änderungen während der Umsetzung vorab dem LEADER-Büro bzw. der Förderstelle melden. 

LEADER Button Einreichung

Quelle: Land OÖ

  • Vorbereitung des Zahlungsantrages samt Endbericht und allen erforderlichen Beilagen (Originalrechnungen, Umsatzliste, ...)
  • Erstprüfung des Zahlungsantrages durch das LEADER-Büro
  • Einreichung bei der Förderstelle
  • Einreichung bei der Förderstelle über die digitale Förderplattform

LEADER Button Checkliste

Quelle: Land OÖ

  • Prüfung des Zahlungsantrages inkl. sämtlicher Beilagen
  • Mögliche Vor-Ort-Kontrolle durch Bewilligende Stelle oder AMA. Bei Sachkostenprojekten kann die Vor-Ort-Kontrolle auch während der Durchführung erfolgen. 
  • Übermittlung des Zahlungsbewilligungsschreibens an den Förderwerber und anschließende Auszahlung

LEADER Button Ordner

Quelle: Land OÖ

Aufbewahrungspflichten laut GSP-AV §16:

Der Förderwerber hat die bei ihm verbleibenden Antrags- und Bewilligungsunterlagen, Bücher, Karten, Bestandsverzeichnisse, im Falle der Bewässerung von Flächen die Aufzeichnungen zur Wasserentnahme und alle sonstigen für die Gewährung der Förderungen maßgeblichen Belege

1. im Falle von einjährigen Invekos-Maßnahmen vier Jahre vom Ende des Kalenderjahres an, auf das sich die Zahlungen beziehen, und im Fall von mehrjährigen Invekos-Maßnahmen ab Ende des Vertragszeitraums,

2. im Fall von Projektmaßnahmen und Sektormaßnahmen mindestens vier Jahre nach dem Jahr der Abschlusszahlung, bei investiven Projekten jedoch bis zum Ende der Behalteverpflichtung gemäß § 72 und bei Projekten außerhalb des Geltungsbereichs von Art. 42 AEUV im Falle der Anwendung des staatlichen Beihilferechts zehn Jahre ab Gewährung der Förderung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften längere Aufbewahrungspflichten bestehen.