Förderausmaß
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Der Fördersatz wird als Direktzuschuss vergeben und ist in der jeweiligen LES festgelegt, für alle Förderungswerber transparent beschrieben und öffentlich zugänglich gemacht (z. B. Homepage). Für weitere Informationen wird daher auf die jeweilige LAG bzw. die auf der Homepage der selbigen veröffentlichten LES hingewiesen.
Im Wesentlichen haben sich alle 20 LEADER-Regionen in Oberösterreich an den vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft ausgearbeiteten Vorschlag orientiert.
Wie wird gefördert?
- Pro Projekt wird ein einheitlicher Fördersatz für alle Kostenpositionen angewendet. Zwischen Sach-, Personal- und Investitionskosten wird diesbezüglich nicht unterschieden. Bei Zuordnungsproblemen kann ein Projekt geteilt werden.
- Nationale Umsetzungsprojekte in der Submaßnahme "Kooperation" werden mit denselben Fördersätzen gefördert wie in der Vorhabensart „Umsetzung der LES"
- Jeder Förderwerber hat finanzielle Eigenmittel für ein LEADER-Projekt aufzubringen.
40 % der Kosten für direkt einkommensschaffende / wertschöpfende Projekte
Quelle: Land OÖ
- Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach- und Personalkosten).
60 % der Kosten für nicht direkt einkommensschaffende und nicht direkt wertschöpfende Projekte
Quelle: Land OÖ
- Investitions-, Sach- und Personalkosten.
80 % der Kosten für Projekte* in Themenbereichen, die in der jeweiligen lokalen Entwicklungsstrategie festgelegt sind:
Quelle: Land OÖ
- z. B.: Bildung, Jugendliche, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Gender/Frauen, Klima und Umwelt, Demografie, regionale Kultur und Identität.
- Sach- und Personalkosten
80 % der Kosten für transnationale Kooperationsprojekte
Quelle: Land OÖ
- Vorbereitung und Umsetzung von konkreten transnationalen Kooperationsprojekten.
*Bei wettbewerbsrelevanten Projekten erfolgt die Förderung i.d.R. als De-minimis-Beihilfe.