Barrierefreiheit
LEADER des Landes Oberösterreich ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 15b Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Richtlinie (EU) 2016/2102) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.leader.at.
LEADER des Landes Oberösterreich orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu erreichen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 15b Abs. 2 Oö. Antidiskriminierungsgesetz i.V.m. § 1 Oö. WEBVO 2020 bzw. Art 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2016/2102 (EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)) vereinbar.
An der Zielerreichung wird gearbeitet.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind – sofern sie auf der Website verwendet werden – aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Auf der Seite OÖ Regionen befindet sich eine DORIS-Karte (iFrame), diese lässt sich mit der Tastatur nicht bedienen jedoch ist eine Beschreibung sowie Textalternative unterhalb der Karte gegeben. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 (Info und Beziehungen) teilweise erfüllt.
Der Slider, auf der Startseite, lässt sich nur bedingt mit der Tastatur steuern. Die Steuerung ist durch die Buttons (Vor, Zurück, Pause und Play) möglich. Die Anzeiger, wie viele Slides vorhanden sind, lassen sich nicht mit der Tastatur steuern, wodurch das WCAG-Erfolgskriterium 2.1.1 (Tastatur) nur teilweise erfüllt ist.
Auf der Website befindet sich nicht valider Code. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 4.1.1 (Standardkonformer und valider Quellcode) nicht erfüllt.
Die korrekte Reihung von Überschriften und Zwischenüberschriften ist nicht immer gewährleistet. Daher ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.10.(Abschnittsüberschriften) nicht erfüllt.
Unverhältnismäßige Belastung
Dateiformate (PDF-Format) von Büroanwendungen, die nicht in die Ausnahmeregelung der Richtlinie (EU) 2016/2102 fallen, sind nicht oder nur einigermaßen barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Aufgrund der großen Anzahl an PDF-Dokumenten und damit verbundenen anfallenden Kosten sowie hohen organisatorischen Lasten für die Überarbeitung sind wir der Ansicht, dass dies eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir sind bemüht, neue PDF-Dokumente laufend zu verbessern und barrierefrei zugänglich zu gestalten oder Text-Alternativen zur Verfügung zu stellen.
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Für diese nicht barrierefreien Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bemühen uns, Ihnen dieses auf einer barrierefreien Art zur Verfügung zu stellen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 29. April 2021 erstellt. Die Erklärung wurde anhand einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung erstellt. Überprüft wurden alle zur allgemeinen Bedienung notwendigen Seiten: Startseite, Inhaltsseiten der 2. Navigationsebene, Kontakt, Suche und Suchergebnis.
Einzelne Seiteninhalte werden vom Herausgeber dieser Website bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft. Die Erklärung wurde zuletzt am 05. August 2024 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Wir sind laufend um eine Verbesserung der Zugänglichkeit zu unseren Web-Angeboten bemüht. Sollte Ihnen bei der Benutzung unserer Inhalte eine Barriere auffallen, die nicht in dieser Erklärung angeführt ist, so bitten wir Sie, uns dies über den nachfolgenden Link mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
- Feedback zur Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auf dieser Website https://www.leader.at/kontaktformular-42.htm
Kontakt
LEADER-verantwortliche Landesstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20 - 11 501
E-Mail: lfw.post@ooe.gv.at
Durchsetzungsverfahren
Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Oberösterreich bietet Beratung und Unterstützung, wenn Ihr Anliegen nicht binnen zwei Monaten zufriedenstellend behandelt wurde:
- Informationen der Oö. Antidiskriminierungsstelle zum Beschwerdeverfahren https://www.land-oberoesterreich.gv.at/antidiskriminierung.htm
Kontakt
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Personal
Abteilung Personal
Antidiskriminierungsstelle
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-117 68
Fax (+43 732) 77 20-21 17 96
E-Mail: as.post@ooe.gv.at
Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen
Die Website www.leader.at samt Subdomains wurde 2013 erstmalig veröffentlicht und im Jahr 2021 einem Relaunch unterzogen.
Eine Überprüfung nach allen A- und AA-Kriterien der WCAG 2.1 ist für Ende 2025 geplant.