LEADER 2023-2027
Mit 1. Juli 2023 beginnt die neue Förderperiode 2023-2027 und die Antragstellung für eine Förderung in der Intervention LEADER (77-05) im Rahmen der Ländlichen Entwicklung 2023-2027 ist möglich.
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Zusammenarbeit in der kommenden Förderperiode ab 2023
Aufbauend auf die Erkenntnisse aus der letzten Periode wurden nachstehende Vereinfachungen umgesetzt:
- Die lokalen Entwicklungsstrategien wurden weitestgehend auf den bestehenden aufgebaut, gepaart mit einer stärkeren thematischen Fokussierung.
- Die Themen Smart Village, Lokale Agenda 21, Green Deal und Digitalisierung wurden berücksichtigt.
- Im Projektauswahlgremium wurde eine verpflichtende Quote von 40 Prozent je Geschlecht eingeführt.
- Die privilegierten Städtepartnerschaften ermöglichen mittelgroßen Städten (bis 110.000 Einwohner) die Teilnahme an LEADER.
- Als viertes Aktionsfeld ist das Thema Klimaschutz hinzugekommen.
- Die Abwicklung erfolgt künftig über die digitale Förderplattform der Agrarmarkt Austria. Anträge können im Rahmen von Aufrufen der LEADER-Regionen eingereicht werden.
- Verwaltungsvereinfachungen durch Pauschalen und vereinfachte Kostenoptionen sind Teil der neuen Förderperiode.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Homepage des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Informationen zum Bundesministeriumhttps://www.bmlrt.gv.at
Netzwerk Zukunftsraum Land
Homepage Netzwerk Zukunftsraumland
Informationen zum Netzwerk Zukunftsraum Landhttps://www.zukunftsraumland.at